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NS-Verbrechen: Täter und Justiz
Anfang der 1960er Jahre plädierte die Mehrheit der Deutschen dafür einen Schlussstrich unter die NS-Vergangenheit zu ziehen. Ein Großteil der Inhaftierten aus den Nürnberger Prozessen war begnadigt worden; deutschlandweit bekleideten „belastete“ Juristen hohe Positionen an Gerichten oder wirkten als Abteilungsleiter im Justizministerium. Die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen war blockiert. Als Schuldige galten die „großen Namen“: Hitler, Himmler, Heydrich. Die übrigen Täter begriff man als Befehlsempfänger „in einer Zeit, als das gesamte deutsche Volk irregeführt war“, wie es in einer offiziellen Verlautbarung des Amtsgerichts Frankfurt 1960 zu lesen ist.
Die beiden Podiumsgäste haben mit ihrer Arbeit maßgeblich dazu beigetragen, den Holocaust und die Stimmen der Überlebenden in das Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken und Täter juristisch zu belangen. Dietrich Kuhlbrodt war in den 1960er Jahren als Staatsanwalt an der Zentralen Stelle der Justizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg tätig. Jens Rommel ist derzeit Leitender Oberstaatsanwalt der Zentralen Stelle Ludwigsburg. Beide sprechen mit Christiane Mudra, Autorin und Regisseurin von „Kein Kläger“, über die juristische Aufklärung der NS-Verbrechen damals und heute.
Ort NS-Dokumentationszentrum München, Auditorium
Eintritt frei
Veranstalter NS-Dokumentationszentrum München
Kontakt Veranstaltungen
Jonas Peter
veranstaltungen.nsdoku (at) muenchen.de
Tel. 089 233-67039
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